Neue Richtlinien zur Tollwutimpfung ab 2015

Am 31. Dezember 2014 ist eine neue Verordnung in Kraft getreten, die es auch Privatpersonen untersagt, Welpen ohne Tollwutimpfung nach Deutschland zu bringen. Zwischen der Tollwutimpfung und der Einfuhr der Hunde müssen mindestens drei Wochen liegen. Eine Impfung gegen Tollwut ist erst ab der 12. Lebenswoche möglich. Der Impfschutz wird erst 21 Tage nach der Impfung wirksam. Welpen können somit erst nach der 15. Lebenswoche nach Deutschland eingeführt werden.

Dies soll auch illegalen Welpenhändlern erschweren, Jungtiere einzuführen. Denn meistens geben diese vor, Privatpersonen zu sein, um die notwendigen Formalien wie beispielsweise die Tollwutimpfung zu umgehen. Illegal eingeführte Hunde sind fast immer jünger als 15 Wochen. Die meisten Welpen werden viel zu früh von der Mutter getrennt und sind oft erst zwischen vier und sechs Wochen alt, damit der Knuddelfaktor bei der Vermittlung noch ausreichend hoch ist. Allerdings brauchen Welpen wie auch Kinder genügend Zeit an der Seite ihrer Mutter, um entscheidende und lebenswichtige Erfahrungen zu machen und von ihr zu lernen. Wer ein Tier aus dem illegalen Welpenhandel kauft, riskiert es, ein verhaltensgestörtes und krankes Tier bei sich aufzunehmen. Diese Tiere landen später oft im Tierheim und haben kaum Chancen, wieder ein liebevolles Zuhause zu finden.

Weiterführende Informationen zu den Neuregelungen unter: http://www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/Heimtierausweis.html