Bleiben Sie auf dem Laufenden

An dieser Stelle möchten wir Sie über Termine und Aktuelles im Allgemeinen und aus  der Praxis informieren.

Verbot der Einfuhr von Welpen unter 15 Wochen innerhalb der EU

Welpen dürfen nur mit einem ausreichenden Tollwut-Impfschutz nach Deutschland einreisen. Da die Tollwut-Erstimpfung frühestens im Alter von 12 Wochen durchgeführt werden darf und es danach weitere 21 Tage bis zur Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes dauert, können Welpen frühestens im Alter von 15 Wochen einreisen.

Weitere Informationen unter www.bmel.de

Kastrationsgutscheine für Katzen

Das Tierheim Berlin unterstützt mit Kastrationsgutscheinen die Kastration von Katzen bedürftiger Berliner Bürger. Nur so kann das Elend tausender Berliner Straßenkatzen langfristig gelindert werden. Unkastrierte Privatkatzen mit Freigang tragen erheblich zur Verschärfung der Problematik bei, da sie sich ungehindert mit herrenlosen Straßenkatzen verpaaren. Insbesondere in den Frühlingsmonaten stößt das Tierheim durch die hohe Zahl aufgefundener und oft schwer kranker Katzenwelpen an seine Grenzen.

Geringverdiener erhalten vom Tierheim einen Kastrationsgutschein in Höhe von

50 € für den Kater und 75 € für die Kätzin. Der Eigenanteil in unserer Praxis beträgt dann noch 80 € für den Kater und 105 € für die Kätzin.

 

Sie benötigen je nachdem folgende Unterlagen:

 

- Berlinpass

- Kopie vom Personalausweis, Vor- und Rückseite

- ev. Nachweis vom Jobcenter

- ev. Rentenausweis

- ev. Meldebescheinigung

 

E-Mail an : jana.wenderoth@tierschutz-berlin.de (Tierheim Berlin)

Weitere Informationen über Kastrationsgutscheine bekommen Sie  unter folgender

Rufnummer: 030 / 76 888 127 (Tierheim Berlin)


aktualisiert Oktober 2023

 

 

 

Achtung Grannen!

Im Juni beginnt wieder die Zeit, in der die Ähren der Mäusegerste (Hordeum murinum) an Baumscheiben und Wegrändern reif und trocken werden. Die einzelnen Grannen haften sich an das Hundefell an und werden so weiterverbreitet. Diese Grannen haben Widerhaken, die sehr hart sind. Haben sie sich erst einmal an das Fell angeheftet, wandern sie durch die Bewegung weiter in Richtung Haut und können dann auch die Haut durchbohren. Sind sie unter der Haut verschwunden, verursachen Sie eine sehr unangenehme Fremdkörperreaktion. Oft ist es schwierig, eine eingewanderte Granne zu finden, da diese auch weiterwandert. Grannen findet man besonders zwischen den Zehen oder im Ohr, seltener an anderen Stellen wie z.B. im Auge. Besonders langhaarige Hunde mit weichem, lockigem Fell  sind dafür prädisponiert. Bitte kontrollieren Sie nach jedem Spaziergang das Fell Ihres Hundes, besonders die Pfoten und die Ohren. Plötzliches Kopfschütteln oder Zusammenkneifen der Augen bei einem Spaziergang sind Anzeichen für einen Grannenbefall. Gehen Sie dann sofort zu Ihrem Tierarzt, damit die Granne entfernt werden kann.

Infos für Hundehalter

  • Seit 2016 gibt es für Berlin ein neues Hundegesetz. Der Gesetzestext ist nachzulesen bei www.tieraerztekammer-berlin.de, Button: Gesetze und Verordnungen, Berliner Hundegesetz

       To-Do-Liste neue Hundehalter:

  • Abschluss einer Hunde-Haftpflichtversicherung (Pflicht)
  • Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip durch den Tierarzt
  • Anmeldung beim Finanzamt, 120 €/Jahr für den 1. Hund, 180 € für jeden weiteren
  • Um- oder Anmeldung bei TASSO (Zentrale Registrierstelle) www.tasso.net
  • Anmeldung Hunderegister Berlin (seit 2022), https://hunderegister.berlin.de

Hundetrainingsplatz "Floh"

Unser Hundeplatz befindet sich auf der Grünfläche zwischen dem AOK-Gebäude und der Wilhelmstraße 2 direkt gegenüber vom Willy-Brandt-Haus.

 

Möchten Sie den Platz zum Training mit Ihrem Hund nutzen, kontaktieren Sie uns unter: 0176/80 787 400

 

Gefördert durch:

Hundeanhänger im Verleih

Wir haben einen Hundejogger. Damit können Sie Ihren frisch operierten oder nicht lauffähigen Hund (bis ca. 20 kg Körpergewicht) transportieren. Der Jogger ist auch geeignet für den Transport von Katzenboxen (max. Größe 58x36x33). Man kann ihn wie einen Kinderwagen benutzen. Bezüglich der Verleih-Modalitäten fragen Sie bitte in unser Praxis nach.

 Wurmkuren für Ihr Haustier

Die ESCCAP (European Scientific Counsel Companion Animal Parasites) empfiehlt, erwachsene Hunde und Katzen mindestens alle drei Monate zu entwurmen, was dem Lebenszyklus der in Deutschland vorkommenden Wurmarten entspricht. Haustiere können allerdings nicht präventiv entwurmt werden, sondern nur kurativ. Eine Alternative stellt die regelmäßige Durchführung einer ausführlichen Kotuntersuchung dar, auf welche die Behandlung gegen Würmer dann abgestimmt werden kann. Bei Kaninchen, Nagetieren und Vögeln ist eine Wurmkur nicht standardmäßig notwendig. Diese wird nur bei klinischen Beschwerden und auf tierärztlichen Rat verabreicht.
Mit Hilfe von regelmäßigem Entwurmen können Sie die Gesundheit Ihres Hundes oder Ihrer Katze fördern und Krankheiten vorbeugen.